In den letzten Jahren gab es eine wachsende Debatte über die Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Auf der einen Seite stehen die Befürworter der Legalisierung, die argumentieren, dass sie die Kriminalität verringern, den Schwarzmarkt eindämmen und zusätzliche Steuereinnahmen bringen würde. Auf der anderen Seite stehen diejenigen, die den Konsum von Marihuana für zu gefährlich halten, um es zu legalisieren, und dabei mögliche Gesundheitsrisiken sowie rechtliche Probleme anführen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) - den Gegnern der Legalisierung angehörend - hat nun ein Rechtsgutachten bezüglich der von der Ampelkoalition geplanten Cannabislegalisierung in Deutschland in Auftrag gegeben. Für ihn spielen hier auch die völker- und europarechtlichen Grenzen eine entscheidende Rolle, da der Cannabiskonsum laut den rechtlichen Gegebenheiten der EU noch immer noch rechtswidrig ist.
Bernhard Wegener ist ein geschätzter Experte für öffentliches Recht und Europarecht und hat derzeit den Lehrstuhl an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen inne. Bernhard Wegener wurde vom bayerischen Gesundheitsminister mit der Ausarbeitung des Guthabens beauftragt.
Die deutsche Regierung sowie die Staaten innerhalb der Europäischen Union sind gesetzlich verpflichtet, alle Handlungen zu kriminalisieren, die zur Herstellung, zum Verkauf oder zur Verbreitung von illegalen Drogen wie Cannabis führen könnten. Die einzige Ausnahme von dieser Regel wäre, wenn es streng überwacht und für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke verwendet wird.
Vor diesem Hintergrund hat Gesundheitsminister Holetschek kürzlich ein Gutachten in Auftrag gegeben, um verschiedene Aspekte der von der Ampelkoalition vorgeschlagenen Pläne objektiv zu bewerten. Er wehrt sich gegen die Verharmlosung von Cannabis als Genussmittel und betont, dass dadurch alle Präventions- und Aufklärungsbemühungen gefährdet werden könnten.
„Das von uns beauftragte Gutachten wird diese und weitere Aspekte objektiv ausleuchten“, so Holetschek (lt. dpa). Die Versachlichung der Debatte sei hier das Ziel. Das Gutachten selbst solle bis Ende Februar 2023 vorliegen.
Wenn die Legalisierung von Cannabis umgesetzt wird, müssen Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit berücksichtigt werden. Eine bisher noch nicht festgelegte Methode, um die Sicherheit im Bezug auf den Konsum zu gewährleisten, soll die Festlegung von Verkaufsobergrenzen und Obergrenzen für den THC-Gehalt sein - der Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) sei maßgeblich für die gesundheitlichen Risiken von Cannabis verantwortlich. Holetschek hält eine Legalisierung ohne entsprechende Altersbeschränkungen für grob fahrlässig, da gerade junge Menschen - deren Gehirn erst mit ca. Mitte 20 ausgereift sei - andernfalls gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt wären und negative Langzeiteffekte bei der altersgerechten Entwicklung auftreten könnten.